Allgemeinverfügung „Verbot von offenem Feuer“
Öffentliche Bekanntmachung Der Markt Stockstadt a.Main erlässt folgende Allgemeinverfügung 1. Der Betrieb von offenen Feuerstätten außerhalb der geschlossenen Ortslage wird hiermit untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- oder Kohlegrills, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage sowie den gemeindlichen Grillplätzen. Die unter Ziffer 2 Buchstaben a) und c) bis […]
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