Rauchmelder retten Leben

Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder zum Einsatz und warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal.

Rauchmelder schützen vor der tödlichen Brandgefahr

Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Rauchmelderpflicht

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Bayern und wichtige Links hier im Überblick:

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch am 31.12.2017.
  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Hier finden Sie die Landesbauordnung.

Woran erkennt man gute Rauchmelder? Am Q-Zeichen!

Ein guter Rauchmelder sollte für Verbraucher folgende wichtige Kriterien erfüllen: Er muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton (> 85 Dezibel) alarmieren. Die Montage und Bedienung sollte einfach zu handhaben sein und die Bedienungsanleitung entsprechend verständlich. Der Rauchmelder soll zudem mindestens 10 Jahre halten und eine hohe Sicherheit vor Falschalarmen bieten.

Als eine Orientierungshilfe dient der Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest. Der Rauchmelder-Test macht deutlich, dass bereits viele gute Rauchmelder im (Fach-)Handel auch günstig zu haben sind. Um unnötige Falschalarme zu vermeiden, sollte die Technik des Rauchmelders auf dem neuesten Stand sein. Achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders daher auf das Qualitätszeichen Q, zu erkennen am Q-Logo. Dieses finden Sie auf der Verpackung des Gerätes und auf dem Rauchmelder selbst. Mehr Infos zum Qualitätszeichen Q finden Verbraucher auch auf der neuen Q-Website unter www.q-certified.eu

Rauchmelder mit Q bieten mehr Sicherheit

Rauchmelder mit Q sind nicht nur ausgezeichnet durch eine lange Lebensdauer der Rauchmelder Batterie, die geprüfte Langlebigkeit und erhöhte Stabilität, sondern auch die Reduktion von Rauchmelder Falschalarmen. Nicht nur die Stiftung Warentest, auch Feuerwehren in Deutschland empfehlen Rauchmelder mit Q. Bei Rauchmeldern mit dem Q werden die mindestens 10 Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchmelder selbst geprüft und belegt. Die Batterien sind fest eingebaut und können nicht entnommen werden. So spart man mit den langlebigen Geräten Kosten, Zeit und Aufwand für den Batteriewechsel. Mehr erfahren

Rauchmelder in der Küche

In der Küche entstehen viele Brände. Doch die Installation eines handelsüblichen Rauchmelder macht hier wenig Sinn, da es durch Kochdämpfe immer wieder zu einem Falschalarm kommen würde. Rauchmelder mit Stummschaltung, Wärmemelder oder ein Herdwarner bzw. Herdalarm sind hier die Lösung. Mehr erfahren

Funkvernetzte Rauchmelder

Funkvernetzte Rauchmelder eigenen sich vor allem für Einfamilienhäuser oder miteinander verbundene Wohnungen. Alarmiert ein Rauchmelder, schlagen alle Melder Alarm und bieten so die Möglichkeit sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Mehr erfahren

Rauchmelder-Installation: Wo und in welchen Räumen?

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die Angabe, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden sollen. In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). Das gilt für alle Bundesländer.

Die Platzierung im Raum

Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:

  • Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
  • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
  • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.

Installation in der Wohnung

In einer Wohnung müssen Rauchmelder im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur installiert werden. In Berlin und Brandenburg wird durch die Landesbauordnung zudem geregelt, dass ein Rauchmelder im Wohnzimmer installiert werden soll.

In der Küche würde eine Rauchmelder die Sicherheit erhöhen, da hier viele Brände entstehen. Falls jedoch der Rauchmelder an der Decke häufig Täuschungsalarme (umgangssprachlich auch Fehlalarm genannt) durch Kochdämpfe verursacht, sollte eine Wand-Installation des Rauchmelders erfolgen.

Beispiel: Appartement bzw. 1-Zimmer Wohnung
Beispiel: 3-Zimmer Wohnung

Installation im Einfamilienhaus

Rauchmelder müssen hier im Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtweg dienen, installiert werden. In Berlin und Brandenburg besteht zudem die Pflicht Rauchmelder im Wohnzimmer anzubringen. Auch in anderen Bundesländern empfiehlt sich dieser zusätzliche Schutz. In der Küche entstehen die meisten Brände. Hier könnte ein Rauchmelder ebenfalls als zusätzlicher Schutz installiert werden. Wenn es vermehrt zu Täuschungsalarmen kommen sollte, kann der Rauchmelder auch an der Wand installiert werden. Weitere Rauchmelder empfehlen sich für den Dachboden und Keller.
Weitere Details zur Rauchmelder-Installation im eigenen Haus

Beispiel: Einfamilienhaus
Funkvernetzte Rauchmelder

Funkvernetzte Rauchmelder eigenen sich vor allem für Einfamilienhäuser oder miteinander verbundene Wohnungen. Alarmiert ein Rauchmelder, schlagen alle Melder Alarm und bieten so die Möglichkeit sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Ob weit entfernte, wenig oder viel genutzte Räume – dank Funkvernetzung werden alle Räume gleich gut geschützt und alle Bewohner werden im Brandfall sofort gewarnt. Wenn es im Kinderzimmer brennt, verstecken sich Kinder oft, statt Hilfe zu rufen. Ein mit Schlaf- und Wohnzimmer vernetzter Rauchmelder warnt Eltern rechtzeitig vor der Gefahr. Weitere Gefahrenmelder lassen sich problemlos in die Funkvernetzung integrieren, so z. B. CO-, Hitze- oder Wassermelder.

Rauchmelder im Wohn- und Arbeitszimmer
Unabhängig davon, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist: Wir empfehlen Ihnen, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer anzubringen. Denn es geht um nichts Geringeres als Ihre Sicherheit – und die Ihrer Familie.

Rauchmelder in Küche und Bad
Küche, Bad, Waschraum, Garage, Dachboden, Keller: Das sind Räume, in denen entweder viel Wasserdampf, viel Staub oder Abgase entstehen oder wie auf dem Dachboden erhöhte Temperaturen herrschen, die den Rauchmelder auslösen können. Wer zur Sicherheit auch Küche, Garage und Keller schützen will, dem empfehlen sich Wärme- oder Hitzemelder.Bei Gasthermen, Kaminen und Öfen sind Sie mit CO-Meldern (Kohlenmonoxid) gut beraten. Mehr erfahren

Wie Rauchmelder anbringen?
Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten! Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:
  1. immer laut Bedienungsanleitung
  2. immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt
  3. möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt
  4. immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!
  5. immer mit den Schrauben und Dübeln oder einem Klebepad, die dem Rauchmelder beigefügt sind
  6. nie in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht
  7. nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter
  8. nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad)
  9. nie verdeckt durch Schränke
  10. nie durch Farbe übertüncht, weil sonst nicht mehr genug Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht mehr sicher funktioniert
Wie Rauchmelder an Dachschrägen anbringen?
In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspritze so genannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern. Bei der Rauchmelder-Installation an Dachschrägen ist zu beachten:
  • Neigungen von bis zu 20 Grad funktionieren in puncto Rauchmelder-Anbringung wie eine waagerechte Zimmerdecke, sind also kein Problem.
  • Neigungen über 20 Grad bedingen, dass der Rauchmelder mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke installiert werden sollte.
  • Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1m: In diesem Fall platzieren Sie den Rauchmelder genau dort.
Der Batterie-Check
Batteriebetriebene Rauchmelder sind nur dann ein sicherer Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Wie erkennen Sie die Funktionstüchtigkeit? Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Prüfen Sie den Rauchmelder regelmäßig im Abstand von 12 Monaten nach Herstellerangaben. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung – oder fragen Sie Ihren Vermieter, falls dieser die Melder installiert hat.

Rauchmelder-Wartung

Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate. Doch bevor Sie die Rauchmelder prüfen, noch etwas Wichtiges vorab:
  • Dokumentieren Sie, wann Sie Ihre Rauchmelder geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht haben (abgestaubt, Batterie gewechselt, etc.).
  • Halten Sie sich immer an die Herstellerangaben, wie oft geprüft werden soll, mindestens jedoch alle 12 Monate plus/minus 3 Monate. Die Herstellerangaben finden Sie in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders. Bewahren Sie diese gut auf. Als Vermieter geben Sie diese an den Mieter weiter, sofern der Mieter für die Wartung zuständig ist. Haben Sie einen Dienstleister mit der Wartung beauftragt, geben Sie ihm die Anleitung weiter.
Rauchmelder Wartung in einfachen Schritten
Rauchmelder über Prüftaste testen

Drücken Sie die Prüftaste am Rauchmelder. Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört. In diesem Fall tauschen Sie die Batterie bzw. wenn das nicht hilft, den Rauchmelder aus.

Rauchmelder generell prüfen

Prüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von z.B. Staub, Insekten oder Abdeckungen sind. Tauschen Sie beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder aus. Tauschen Sie alle Rauchmelder nach 10 Jahren aus!

Umgebung prüfen

Prüfen Sie, ob der Rauchmelder in einem Umkreis von mindestens 0,5 m frei von Hindernissen ist, wie z.B. von Wänden, Raumteilern und Einrichtungsgegenständen.

Ausstattung der Räume prüfen

Prüfen Sie, ob Rauchmelder noch überall dort installiert sind, wo Menschen schlafen: im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer.

Rauchmelder mit austauschbaren Batterien

Bei Rauchmeldern ohne das Qualitätszeichen „Q“ muss in der Regel die Batterie nach Herstellerangaben ausgetauscht werden.

Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien

Rauchmelder mit Q haben eine fest eingebaute 10-Jahres Batterie. Es ertönt eine Störungsmeldung bzw. ein Signalton? Tauschen Sie den Rauchmelder in diesem Fall sofort komplett aus.

Eigentum verpflichtet! Rauchmelder-Pflicht für Eigentümer

Was viele Eigentümer in Deutschland nicht wissen: Sie sind in der Pflicht, Rauchmelder zu installieren – ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie zu Wohnzwecken vermietet haben oder selbst bewohnen. Und das gilt für Eigentümer von Wohnhäusern und Wohnungen in allen Bundesländern, außer Eigentümer von Altbauten in Sachsen. Die Landesbauordnung jedes Bundeslandes regelt, bis wann der Eigentümer Rauchmelder spätestens installieren muss.

Rauchmelderpflicht gilt auch für das private Eigentum

In allen Landesbauordnungen wird das gesetzliche Schutzziel etwa wie folgt beschrieben: Rauchmelder sind so anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Erreichung dieses Schutzziels ist vom Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses unbedingt sicherzustellen und zwar – mangels ausdrücklicher anderer Regelung – an jedem Tag eines Jahres und zu jeder Stunde.

Hinweise dazu, wie diese gesetzliche Verpflichtung praktisch umzusetzen und die Erreichung des Schutzziels sicherzustellen ist, gibt die deutsche Anwendungsnorm DIN 14676 mit dem Titel: „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“.

Diese DIN-Norm besagt: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchmelder zu installieren. Rauchmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.“

In Bundesländern wie Baden-WürttembergBerlin und Brandenburg geht die Rauchmelderpflicht bezüglich der auszustattenden Räume sogar noch weiter. Informieren Sie sich daher hier über die Einzelheiten in Ihrem Bundesland.

Rauchmelder regelmäßig prüfen und pflegen

Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen installierten Rauchmelder entsprechend den Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich zu prüfen und die Betriebsbereitschaft der Melder sicherzustellen.
Das gilt nicht nur für selbst genutzten, sondern auch für Rauchmelder im vermieteten Wohnraum. Mehr erfahren

Was tun wenn´s brennt?

Wenn der Rauchmelder Alarm schlägt, bleiben in der Regel nur 120 Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen.

Ein Brand ist ein schlimmes Erlebnis. Es ist schwer, dabei einen kühlen Kopf zu bewahren. Wissen Sie, wie man sich richtig verhält, um sich und andere in Sicherheit zu bringen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, um bei einem Brand zu überleben.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

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Bayerisches Feuerwehrfest

59. traditionelles Kartoffelbraten

19.-21. August 2023
auf dem Dorfplatz Stockstadt